Eine Erdwärmepumpe kommt infrage, wenn Sie im Garten Platz zum Bohren haben und ein Außengerät nicht stehen soll oder nicht stehen kann. Die Stadt nennt für Erdsonden in der Regel 20 bis 35 m Tiefe, die bundesweite Faustregel rechnet mit 100 m Bohrung je 100 m² Wohnfläche. Das geht hier nur mit mehreren kurzen Sonden, und jede Erdsonde braucht eine wasserrechtliche Erlaubnis, die mindestens 250 € kostet.
Über 50 % des Stadtgebiets liegen in Wasserschutzzonen, und in den Zonen I und II wird keine Erlaubnis erteilt. Wir planen die Anlage und stimmen sie mit der Unteren Wasserbehörde ab; die Bohrung macht eine Bohrfirma mit Zulassung, die wir einbinden.
Eine Erdwärmepumpe ist deutlich teurer als ein Luftgerät, und der Zuschuss gleicht das nicht aus. Wir rechnen das weiter unten an einem Beispiel durch, auch wenn es für die Bohrung nicht gut ausgeht.

