Die sechs Schritte in der richtigen Reihenfolge
Zuerst kommt die Bestätigung, dann der Vertrag, dann erst der Antrag, und eingebaut wird nach der Zusage. Das ist der Stand vom 05.11.2026.

| Schritt |
Was passiert |
Wer |
Frist oder Hinweis |
| 1. Bestätigung zum Antrag (BzA) |
Der Fachbetrieb bestätigt, dass die geplante Anlage die Bedingungen einhält |
wir |
Raumweise Heizlast liegt vorher vor |
| 2. Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung |
Sie beauftragen uns unter der Bedingung der Förderung |
Sie und wir |
Mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum |
| 3. Antrag bei Meine KfW |
Sie laden die Unterlagen hoch und stellen den Antrag |
Sie |
Für die Sätze zählt der Eingang |
| 4. Zusage und Einbau |
Die KfW sagt zu, wir bauen ein |
KfW, dann wir |
Bearbeitung in der Regel bis 2 Monate, Umsetzung 36 Monate ab Zusage |
| 5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) |
Der Fachbetrieb bestätigt, was eingebaut ist |
wir |
Nach der Inbetriebnahme |
| 6. Nachweise und Auszahlung |
Sie identifizieren sich, reichen die Nachweise ein, die KfW zahlt aus |
Sie |
Binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung |
Der Antrag muss bei der KfW sein, bevor der Bau beginnt, und der Vertrag braucht die Bedingung von Anfang an. Wer ein Angebot ohne diese Bedingung unterschreibt, riskiert den Zuschuss.
Schritt 1: Bestätigung zum Antrag
Mit der BzA bestätigt ein Fachbetrieb der KfW, dass die geplante Anlage die technischen Bedingungen einhält. Bei der Wärmepumpe reicht die Erklärung des Fachunternehmers, einen Energieeffizienz-Experten müssen Sie dafür nicht beauftragen.
Bevor wir sie ausstellen, rechnen wir die Heizlast raumweise nach DIN EN 12831. Dann prüfen wir, ob das Gerät auf der BAFA-Liste steht und die Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreicht wird.
Schritt 2: Vertrag mit Bedingung
Im Vertrag müssen eine aufschiebende oder auflösende Bedingung und das voraussichtliche Umsetzungsdatum stehen. Aufschiebend heißt, der Vertrag gilt erst mit der Zusage der KfW; auflösend heißt, er gilt sofort und fällt weg, wenn die KfW absagt.
Lesen Sie das vor der Unterschrift nach, denn selbstverständlich ist es nicht. In der Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom Juli 2026 enthielten nur 33 % der Angebote eine solche Klausel. Bei uns steht sie in jedem Vertrag, der gefördert werden soll, sinngemäß so:
Dieser Vertrag wird erst wirksam, wenn die KfW den Zuschuss aus dem Programm 458 zusagt. Voraussichtliches Umsetzungsdatum: [Monat, Jahr].
Sehen Sie sich auch die Zahlungsbedingungen an. Etwa ein Drittel der 75 Angebote mit Zahlungsangaben verlangte bei Auftragserteilung 12 bis 85 % Anzahlung, was die Verbraucherzentrale bei hohen Beträgen kritisch sieht. Zu einem Vertrag, der erst mit der Zusage gilt, passt eine Anzahlung vor der Zusage auch nicht.
Schritt 3: Antrag bei Meine KfW
Den Antrag stellen Sie im Portal Meine KfW und laden dort die Unterlagen hoch. Bei großem Andrang kann ein virtueller Warteraum vorgeschaltet sein, das ist kein Fehler. Für den Fördersatz zählt der Eingang des Antrags.
Schritt 4: Zusage und Einbau
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis 2 Monate, danach bleiben 36 Monate für die Umsetzung. In dieser Zeit bauen wir ein, machen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und nehmen die Anlage in Betrieb.
Wer den Klimabonus beantragt hat, braucht außerdem den fachgerechten Ausbau und die Entsorgung der alten Heizung. Das gehört deshalb von Anfang an in denselben Auftrag, beim Heizungstausch steht, wie wir das planen.
Schritt 5: Bestätigung nach Durchführung
Nach dem Einbau bestätigen wir mit der BnD, was eingebaut wurde. Dazu kommt der Nachweis des Abgleichs auf dem VdZ-Formular.
Schritt 6: Nachweise und Auszahlung
Sie identifizieren sich bei der KfW und reichen die Nachweise binnen 6 Monaten nach der letzten Rechnung ein, spätestens 6 Monate nach Ende der Bewilligung. Die Rechnungen müssen unbar bezahlt sein. Danach zahlt die KfW aus.