Eine Luft-Wärmepumpe braucht in Köln keine Baugenehmigung, denn § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. d BauO NRW stellt Wärmepumpen verfahrensfrei. Die Stadt Köln schreibt dazu selbst, dass für den Einbau keine Genehmigung erforderlich ist und die Lärmvorschriften gelten. Verfahrensfrei heißt allerdings nur, dass kein Amt einen Antrag prüft. Die Vorschriften gelten trotzdem, und vor dem Einbau lassen Sie sich bescheinigen, dass die Anlage ihnen entspricht. An der Grundstücksgrenze darf die Bebauung höchstens 9 m je Nachbargrenze und 18 m auf dem Grundstück lang sein.
Eine eigene Erlaubnis brauchen Sie am Baudenkmal und für eine Bohrung oder einen Erdkollektor. In Eigentümergemeinschaften kommt der Beschluss dazu, und in wenigen Kölner Gebieten die Frage nach einer Satzung. Wir sind ein Heizungsbetrieb und erklären die Regeln mit Paragraf, die rechtliche Prüfung eines Streitfalls gehört zu einem Anwalt.
