Was ändert sich 2027 und 2028?
Klimabonus und Höchstgrenze sinken halbjährlich, und es zählt der Tag, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. In der Euro-Spalte stehen 30 % Grundförderung plus Klimabonus, ohne Einkommensbonus.

| Antrag geht ein |
Klimabonus |
Höchstgrenze erste Wohneinheit |
Zuschuss, rechnerisch |
| bis 31.01.2027 |
16 Prozentpunkte |
28.000 € |
12.880 € (46 %) |
| 01.02. bis 31.07.2027 |
12 Prozentpunkte |
27.250 € |
11.445 € (42 %) |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 |
8 Prozentpunkte |
26.500 € |
10.070 € (38 %) |
| 01.02. bis 31.07.2028 |
4 Prozentpunkte |
25.750 € |
8.755 € (34 %) |
| ab 01.08.2028 |
keiner |
25.000 € bis 31.01.2029 |
7.500 € (30 %) |
Der Einbau darf später folgen, denn ab der Zusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung. Wie Antrag und Vertrag zusammenhängen, steht unter KfW 458 beantragen.
Für das erste Quartal 2027 nennt die Richtlinie außerdem eine neue Grundförderung von 15 %, dazu 15 Prozentpunkte, wenn das Gerät seinen Ursprung in der Union hat. Der Starttag steht nicht fest, die genaue Regel zum Ursprung ist noch nicht veröffentlicht, und das aktuelle Merkblatt der KfW nennt weiter 30 %. Tabelle und Rechner bleiben deshalb bei 30 %.
Mit Ursprung in der Union ändert sich an der Zeile für Februar 2027 nichts. Ohne ihn wären es 15 plus 12 Prozentpunkte, also 27 % auf 27.250 €, rechnerisch 7.357,50 €. Sobald die Regel gilt, gibt es außerdem keinen Zuschuss mehr, wenn das Haus schon mit einer erneuerbaren Heizung versorgt wird, die seit 01.01.2008 in Betrieb ist. Ausgenommen ist der Ersatz von Gas, Öl oder Kohle in bivalenten Anlagen.