Bisher ja, nach dem Endbericht sind alle 57 Anlagen genehmigt worden. Eine Zusage für Ihr Grundstück ist das nicht. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim, ihre Gebühr richtet sich nach der Wärmeentzugsleistung und beträgt mindestens 200 €.
Im nördlichen Ortsteil Vochem ist eine Schutzzone vorgesehen, dort sind künftig Tiefenbeschränkungen möglich. Der Kreis lässt in den Zonen I, II und IIIA keine Sonde zu, in IIIB nur bis zur Sohle des oberen Grundwasserstockwerks. In Vochem klären wir deshalb die Zone, bevor wir eine Sonde überhaupt anbieten.
In der Landesstudie von 2015 steht Brühl besser da als Hürth, Frechen oder Pulheim (LANUK, Energieatlas NRW). Der Anteil, den Erdwärme am Gebäudebedarf decken könnte, bleibt mit und ohne Wasserschutzgebiete bei 44,7 %. Der Endbericht nennt bei 100 m Tiefe eine Wärmeleitfähigkeit von 1,5 bis 1,9 W/mK, damit legt die Bohrfirma mit Zulassung, die wir einbinden, die Sonde aus.
Im Beispielhaus von oben liegt die Heizlast bei rund 6,5 bis 8 kW. Die Faustregel des Bundesverbands Wärmepumpe lautet 100 m Bohrung je 100 m² Wohnfläche bei 6 kW, es kann also auf eine längere oder eine zweite Sonde hinauslaufen. Zwei Sonden brauchen 6 bis 10 m Abstand, und allein die Bohrung kostet im Modell von co2online 16.000 €. Die Rechnung im Einzelnen steht bei der Tiefe der Erdsonde.