Der Kölner Wärmeplan ist unverbindlich. Der Rat hat ihn am 12.05.2026 beschlossen (Vorlage 3541/2025), und daraus folgt für Hausbesitzer weder ein Anspruch auf Fernwärme noch ein Anschlusszwang. Die drei Fernwärmenetze der RheinEnergie decken rund 18 % des Kölner Wärmebedarfs, auch nach dem Ausbau höchstens rund 30 %. Für den größeren Teil der Stadt ist also keine Fernwärme zu erwarten.
Eine Frist für Ihre Heizung ergibt sich aus dem Beschluss ebenfalls nicht, die 65-Prozent-Pflicht ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Nützlich ist der Plan für eine andere Frage, nämlich ob in Ihrer Straße noch ein Wärmenetz zu erwarten ist oder ob Sie selbst eine Lösung brauchen. Fortgeschrieben wird er alle 5 Jahre.

