Wie laut darf das Außengerät sein?
Für die Förderung darf ein Außengerät bis 6 kW höchstens 55 dB haben, über 6 bis 12 kW höchstens 60 dB und über 12 bis 30 kW höchstens 68 dB. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) und das Umweltministerium NRW empfehlen eine Schallleistung unter 50 dB(A).
Im Datenblatt stehen meist mehrere Werte, und vergleichen dürfen Sie nur gleiche Betriebspunkte. Der Wert auf dem Energielabel gilt bei 7 °C Außenluft und 55 °C Vorlauf, der Höchstwert liegt oft deutlich darüber. Die vier Geräte in der Tabelle stammen aus Herstellerunterlagen, die Marken lassen wir weg, weil es nur um die Lesart geht.
| Beispielgerät |
Wert auf dem Energielabel |
Höchstwert im Datenblatt |
Nachtbetrieb |
| 4 kW |
40 dB(A) |
51,2 dB(A) am Tag |
43,3 dB(A) |
| 7 kW |
42 dB(A) |
57,7 dB(A) am Tag |
46,2 dB(A) |
| 6,5 kW |
49 dB(A) |
58 dB(A) |
nicht angegeben |
| 9 kW |
59 dB(A) in Teillast |
69 dB(A) in Volllast |
nicht angegeben |
Ein leiser Modus kostet außerdem Leistung. In einem Datenblatt stehen 52 dB(A) im Flüstermodus bei geringerer Heizleistung. Fragen Sie deshalb, wie viel Heizleistung in einer kalten Nacht noch ankommt.
Beispiel. Angenommen, zwei Geräte über 6 bis 12 kW stehen zur Wahl, A mit 50 dB und B mit 53 dB, beide vor der Hauswand im allgemeinen Wohngebiet. Vor einer Wand kommen nach LAI 3 dB dazu, aus A werden also 53 dB und aus B 56 dB. Die LAI-Tabelle nennt dafür 3,0 m und 4,5 m bis zum Nachbarfenster.
Liegt das Fenster 4 m entfernt, reicht A, und B reicht nicht, obwohl beide unter der Fördergrenze von 60 dB bleiben. Die LAI-Tabelle ist eine Auslegungshilfe, maßgeblich bleibt die TA Lärm. Die vollständigen Abstände stehen unter Lautstärke und Abstand.