Sehen Sie zuerst nach, wann der Kessel in Betrieb ging. Das Jahr steht auf dem Typenschild oder im Protokoll des Schornsteinfegers. Gezählt wird bis zum Antrag, und der letzte Stichtag für den Bonus ist nach heutigem Stand der 31.07.2028. Nach unserer Rechnung aus der Richtlinie erreicht eine Gasheizung, die nach dem 31.07.2008 in Betrieb ging, die 20 Jahre deshalb erst nach diesem Stichtag. Bei einem Kessel von 2009 oder jünger rechnen wir also ohne diesen Bonus, verbindlich entscheidet die KfW.
Für den Betrieb haben wir ein Haus mit 20.000 kWh Gas im Jahr durchgerechnet, was rechnerisch 6,5 bis 8 kW Heizlast entspricht. Beim Gas sind das zu den BDEW-Preisen vom 01.10.2026 und mit 90 % Kesselnutzung 2.770 € im Jahr. Die Wärmepumpe kostet bei einer Jahresarbeitszahl von 3,4 auf Heizstrom 1.540 €, also rund 1.230 € weniger. Kommt sie nur auf 2,6 und läuft auf Haushaltsstrom, sind es 2.690 €, und es bleiben rund 80 € Vorteil. Die Wartung ist nicht eingerechnet. Den Vergleich mit allen Annahmen finden Sie unter Betriebskosten.
Den Gasvertrag kündigen Sie erst, wenn die Wärmepumpe läuft. Was mit dem Hausanschluss geschieht, klären Sie mit dem Gasnetzbetreiber, einen belegten Preis dafür haben wir nicht. Für Gas-Etagenheizungen gilt beim Bonus keine Altersgrenze, dort müssen sich aber meist mehrere Parteien einigen, siehe Mehrfamilienhaus.